Die Vorteile eines Whistleblower-Systems
Hinweisgeberschutzgesetz. Was Sie jetzt in Ihrem Unternehmen umsetzen müssen.
Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten müssen sichere interne Hinweisgebersysteme installieren und betreiben. Kleinere Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten wird dafür eine Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt. (Whistleblowing-Hotline) verpflichtet. Die Umsetzung des Hinweisge- berschutzgesetzes ist aber komplex, sodass entsprechende Vorbereitungen rechtzeitig getroffen werden sollten. Unternehmen mit mindestens 250 Arbeitnehmenden müssen dagegen unverzüglich handeln, da für sie das Gesetz mit Inkrafttreten gelten wird.
Blinde Flecken erkennen
Mit einem Hinweisgebersystem lassen sich Missstände aufdecken, die ansonsten möglicherweise unentdeckt geblieben wären.
Prozesse optimieren
Unternehmen können Schwachstellen und Fehler identifizieren und beseitigen.
Finanzielle Schäden vermeiden
Mit einem Hinweisgebersystem lassen sich Strafzahlungen oder Gerichtskosten sowie Aktienkurs- oder Verkaufseinbußen verhindern oder verringern.
Reputationsschäden verhindern
Dank Hinweisgebersystemen können Unternehmen negative Meldungen in der Presse und sozialen Medien vermeiden.
Betrüger abschrecken
Hinweisgebersysteme helfen, Betrugsfälle zu verhindern.
Vertrauen aufbauen
Ein Hinweisgebersystem stärkt die Integrität des Unternehmens und damit das Vertrauen der Mitarbeiter und weiterer Stakeholder.
So können Sie von meinen Erfahrungen konkret profitieren.
Nach meiner jahrelangen Erfahrung beim Aufbau und der Durchführung solcher Hinweisgebersysteme ist die Realisierung aller gesetzl. Anforderungen im Unternehmen nur schwerlich umzusetzen. Eine rechtssichere Umsetzung der Vorgaben ist mittels einer externen Stelle und eines Ombudsmannes wesentlich einfacher und effektiver. Hinzu kommt, dass sich interne oder externe Hinweisgeber eher an eine neutrale externe Stelle wenden als an eine interne Stelle des Unternehmens.
Ich unterstütze Sie beim Aufbau und der Optimierung ihrer Hinweisgebersysteme. Gemeinsam erarbeiten wir einen Ansatz, der sämtlichen gesetzlichen Anforderungen entspricht, auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist und dennoch die notwendige Flexibilität besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob Ihr Unternehmen bereits ein Hinweisgebersystem umgesetzt hat und dies zu einer "State of the Art"-Lösung für international agierende Unternehmen weiterentwickeln möchte oder Sie einfach eine neue pragmatische Lösung implementieren möchten.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen.
- Analyse der Anwendung der gesetzlichen Regelungen im Rahmen Ihrer Prozesse und Unternehmenskultur.
- Erstellung eines maßgeschneiderten Melde- und Verarbeitungsprozesses.
- Rahmenrichtlinien zum Umgang mit Hinweisen, der Durchführung von Untersuchun-gen und zum Schutz von Hinweisgebern.
- Einrichtung von Kanälen und Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnah-men.
- Stellung des Ombudsmannes.
- Möglichkeit zur persönlichen, schriftlichen, elektronischen und mündlichen Meldung.
- Schutz der Identität des Hinweisgebers und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden.
- Empfangsbestätigung an den Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen.
- Rückmeldung an den Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten.
- Dokumentation aller eingehenden Meldungen in einer mandantengerechten Software.
- Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter mit Videos und Webinaren..
- Maßnahmen, um jede Form von Repressalien (etwa Einschüchterung, Rufschädigung oder fristlose Kündigung) gegen den Hinweisgeber zu verhindern.