Ransomware: Die unsichtbare Gefahr – Warum Cybersicherheit jetzt unverzichtbar ist. Ransomware bleibt ein anhaltendes Problem, was die Notwendigkeit von Cybersicherheit unterstreicht. Laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurden hunderte Systeme in Deutschland von Cyberangriffen mit Ransomware betroffen. Der Schwerpunkt der Angriffe lag auf Frankreich, den USA, Deutschland und Kanada. Aktuelle Angriffe auf
Verschlüsselung in der Cloud, so einfach wie sinnvoll. 84 Prozent der Unternehmen in Deutschland nutzen inzwischen Cloud Computing in ihrem Betrieb. Weitere 13 Prozent planen oder prüfen den Einsatz. Das besagt der aktuelle Cloud-Monitor von Bitkom und KPMG von 2022. Der Studie zufolge bleibt der Cloud-Markt damit auf Wachstumskurs. Daten werden bei gängigen Cloud-Diensten
Geschäftsgeheimnisgesetz und EU Richtlinie zum Whistleblowing. Zwei Gesetze, die Sie als Geschäftsführer kennen müssen. Laut einer aktuellen Umfrage sind nur 19,6 Prozent der befragten Unternehmen der Meinung, dass sie die DSGVO-Vorgaben bereits vollständig einhalten. Demnach werden sich viele Geschäftsführer weiterhin mit der Umsetzung der DSGVO Vorgaben beschäftigen müssen. Bei diesen vielfältigen und hochkomplexen Aufgaben kann
Update 08.11.21 Am Wochenende sind auch die Elektronikmärkte der Ceconomy AG sind Opfer eines Ransomware-Angriffs geworden. “In der Nacht von Sonntag auf Montag führte eine Gruppe eine Cyber-Attacke durch”, bestätigte eine Sprecherin von Media Markt Saturn gegenüber heise online. “Betroffen sind alle Landesgesellschaften von MediaMarktSaturn.” Weitere Angaben zu Einzelheiten macht das Unternehmen unter Verweis auf
Notfallmanagement. Das bringt der neue BSI-Standard 200-4. Mit dem derzeit als Community-Draft vorliegenden BSI-Standard 200-4 stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Nachfolger des BSI-Standards 100-4 zur Diskussion. Der Standard dient dem Notfallmanagement durch klare Prozess- und Aufgabenfestlegung. Zu den Neuerungen zählt die Einführung eines Business Continuity Managementsystems (BCMS), das in ein
Datenschutz und Cloudnutzung. Das sind die Herausforderungen. Umsetzungsprojekte zur DSGVO sollten eigentlich in allen Unternehmen mittlerweile abgeschlossen sein. Eine aktuelle Studie von Capterra zu „Datenschutz und Datensicherheit in deutschen KMU“ zeigt jedoch, dass dies gerade bei KMUs nicht der Fall ist, obwohl diese nach Aussage der BITKOM am häufigsten angegriffen werden. Datendiebstahl, Industriespionage oder Sabotage
Berechtigungsmanagement. Minimalprinzip ist Pflicht In der DSGVO gilt bei einer Datenverarbeitung grundsätzlich das Minimalprinzip. Dies bedeutet kurz gesagt, dass jeder nur auf die Daten zugreifen darf, die er zur Erledigung seiner Aufgaben benötigt. Dieses Prinzip soll den Missbrauch von Daten verhindern. Die meisten Datenpannen resultieren zunächst aus technischen Schwachstellen, die von Hackern ausgenutzt werden. Aber
Das müssen Sie zu Bußgeldern wissen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht bei einem Verstoß Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder aber bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor. Neben einem Bußgeld kann es auch noch zu Schadenersatzansprüchen kommen. Voraussetzung für den Schadenersatzanspruch ist, dass der betroffenen Person durch die unrechtmäßige Verarbeitung
Informationssicherheit Liebe Leserin, lieber Leser, ohne die Unterstützung der Mitarbeiter kann sich heutzutage kein Unternehmen wirksam vor Cyberangriffen schützen. Sie kennen die täglichen Meldungen über großflächige Angriffe auf Unternehmen. Immer neue Trojaner oder Ransomware kommt zum Einsatz, ganze Netzwerke kommen zum Erliegen, weil Kriminelle die Server mit millionenfachen Anfragen zum Stillstand bringen. Milliarden Nutzerdaten werden
Emotet und E-Mailsicherheit. So schützen Sie Ihr Unternehmen. Seit Monaten werden Privatpersonen und Unternehmen Opfer von Angriffen mit dem High Tech-Trojaner Emotet. Die Schäden gehen in die Millionen. Einfache Maßnahmen zum Schutz vor Emotet gibt es im Unternehmensumfeld aber nicht. Sie können z.B. nicht ohne weiteres die Nutzung von MS-Office verbieten. Das Patchen von IT-Systemen