Konzentration auf das Wesentliche.
Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind nun so gut wie alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Zu Unternehmen, welche die Mitarbeitergrenze von zwanzig Personen, die regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, überschreiten, sollten jetzt auch Unternehmen, deren Kerntätigkeiten von besonders risikoreichen Datenverarbeitungen oder von einer umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten geprägt sind, einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Achtung Hinweisgeberschutzgesetz. Handeln Sie jetzt.
Ich unterstütze Sie beim Aufbau, Betrieb und der Optimierung ihrer Hinweisgebersysteme. Gemeinsam erarbeiten wir einen Ansatz, der sämtlichen gesetzlichen Anforderungen entspricht, auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist und dennoch die notwendige Flexibilität besitzt. So können Sie auch alle Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes in Kürze umsetzen.
Digitalisierung und Informationssicherheit. Brennpunktthemen für jedes Unternehmen.
Neben dem Tätigkeitsfeld des externen Datenschutzbeauftragten biete ich darüber hinaus eine ganzheitliche und risikoorientierte Beratung zum Thema Datenschutz, Datensicherheit sowie der Zukunftsorientierung von Unternehmen und der digitalen Transformation an. Denn ohne Datenschutz und Informationssicherheit birgt die Digitalisierung existenzbedrohende Risiken.